Kanzlei für Medizinrecht

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20.07.2010

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie kann als Nachfolger eines Facharztes für Chirurgie zugelassen werden

Urteil des LSG NRW vom 17.06.2009 L 11 B 6/09 KA ER

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Wir sind als Rechtsanwälte seit 1995 mit dem Ziel tätig, unsere Mandanten bundesweit in medizinrechtlichen Fragen zu unterstützen. Gründung, Auf- und Umbau, die Sicherung, Fortentwicklung und Übergabe von Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Kliniken und anderen Unternehmen im Gesundheitswesen stehen im Zentrum unserer Arbeit. Unsere Mandanten sind zudem ärztliche Berufsverbände, Praxisnetze, Träger von Krankenhäusern, Haftpflichtversicherungen, Arzneimittelhersteller und sonstige im Gesundheitswesen tätige Unternehmen.

Die Rechte Einzelner und von Gesellschaften - Freiberuflern und Gewerbetreibenden - zu schützen, ihr Wohl zu fördern, ist unsere Maxime, "Selbständigkeit erhalten" ist unser Motto.

Fragen des gesamten Medizinrechts und in Kooperation mit buchholz + partner in wirtschaft- und steuerlichen Bereichen werden zusammengeführt und von uns zu mandanten- und sachgerechten Lösungen verknüpft.